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17.06.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Anzeige nach § 6 HGastG für Veranstaltungen; hier: Einhaltung der gesetzlichen 4 Wochen-Frist

Amtsblatt vom 17.06.2022 Nr. 26 Ziff. 129

Die Stadt Büdingen möchte alle Vereine und sonstigen Veranstalter darauf hinweisen, dass die Anzeige nach § 6 HGastG (ehemalige "Tageskonzession") mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgegeben werden muss.

In der letzten Zeit ist es häufig vorgekommen, dass die Anzeigen zum Teil mit deutlicher Verspätung eingegangen sind. Die Stadt Büdingen wird daher - ab sofort - die verspätet eingegangenen Anträge zwar bearbeiten, aber gleichzeitig ein Bußgeldverfahren nach § 6 i.V.m. § 12 Abs.1 Nr. 1 einleiten.

Die Vereine und sonstigen Veranstalter werden um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

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