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27.08.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG

Amtsblatt vom 27.08.2021 Nr. 41 Ziff. 184

Name des Zahlungspflichtigen:

Heinz Appel
letzte bekannte Anschrift:
56579 Hardert, Brunnenstraße 3
Kassenzeichen:
100164.200.2

Der Magistrat der Stadt Büdingen, Amt für Steuern und Finanzen, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen stellt mit dieser Bekanntmachung der Schriftstücke vom 13.01.2020, 13.01.2021, 02.03.2021 und 04.03.2021 an Herrn Heinz Appel, letzte bekannte, gemeldete Anschrift in Deutschland: Brunnenstraße 3, 56579 Hadert, öffentlich zu.

Das Schriftstück kann von dem Zahlungspflichtigen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildaus­weises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der o. a. Behörde, Zimmer 108 wäh­rend der Öffnungszeiten Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 16:00 bis 18:00 eingesehen werden.

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des o. a. Zahlungspflich­tigen ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post sowie Ermittlungen über den Auf­enthaltsort sind erfolglos verlaufen. Die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe­vollmächtigten ist nicht möglich.

Das vorgezeichnete Schriftstück wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustel­lungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

gez.

Erich Spamer

Bürgermeister

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