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16.07.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Rinderbügen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Die Preiserle“

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Amtsblatt vom 16.07.2021 Nr. 34 Ziff. 153

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 18.06.2021 über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen abgewogen und beschlossen (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB).

Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Die Preiserle“ im Stadtteil Rinderbügen nach § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen; die Begründung dazu und der Umweltbericht wurden gebilligt.

Auf die Bestimmungen des wirksam geschlossenen Durchführungsvertrages vom 03.11.2020 wurde ergänzend hingewiesen.

Das kleinflächige Plangebiet liegt ca. 1 km südlich der Ortslage von Rinderbügen im Außenbereich, am nördlichen Rand des Büdinger Waldes. Mit einer Gesamtflächen von rd. 700 m2 umfasst der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes einen kleinen Teil im Süden des Flurstückes 100/1 in der Flur 4 der Gemarkung Rinderbügen.

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer (privaten) Holzgas-BHKW-Anlage im Bereich des Flurstückes 100/1 in der Flur 4 der Gemarkung Rinderbügen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Die Pei-serle“ gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan mit der Begründung und den Anlagen ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Alle 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden (Mo., Di., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 16.00 -18.00) sowie nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auch kann der Bebauungsplan online über die Homepage der Stat Büdingen unter https://www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Bebauungspläne eingesehen werden.

Auf mögliche Einschränkungen der Einsichtnahmemöglichkeiten aufgrund von Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der sog. „Corona-Pandemie“ wird allgemein hingewiesen.

Hinweise nach § 215 Abs. 2 BauGB:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Büdingen geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Hinweise nach § 44 Abs. 5 BauGB: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Nach § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB tritt diese Bekanntmachung an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Lage des Gebiets "Die Preiserle"
Lage des Gebiets "Die Preiserle"
Geltungsbereich der Planung " Die Preiserle"
Geltungsbereich der Planung " Die Preiserle"

Büdingen, 08.07.2021

Erich Spamer
Bürgermeister

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