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Reisepass: Kind mit eintragen

Nr. 99085003012000

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.