Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Windelgutscheine / Müllsäcke

Die Müllsäcke werden bei uns auch umgangssprachlich Windelsäcke genannt.

Fällt bei Ihnen vorübergehend so viel Restmüll an, dass dieser nicht komplett in Ihren Restmüllbehälter (sog. schwarze Tonne) passt? Hierfür können Sie Restmüllsäcke in unserem Bürgerbüro käuflich erwerben. Der Restmüllsack ist zusammen mit Ihrem Restmüllbehälter (schwarze Tonne) zur Abholung bereitgestellt. Andere Säcke werden von dem Abfuhrunternehmen nicht entsorgt. Eine dauerhafte Entsorgung über Restmüllsäcke ist jedoch nicht zulässig.

Die Stadt Büdingen wiegt seit einigen Jahren den Restmüll (Hausmüll), um aufgrund des Gewichts möglichst gerecht die Gebühren für die Müllbeseitigung zu errechnen. Dabei kommt es zu einer deutlichen Mehrbelastung für junge Eltern sowie auch für Personen, die an Inkontinenz leiden, da diese Windeln über den Restmüll entsorgt werden müssen.

Die Stadt Büdingen entlastet diesen Personenkreis mit einem sogenannten „Windelgutschein“. 

  • Für Neugeborene gibt es diesen Gutschein einmalig in Höhe von 126 EUR (oder 18 Müllsäcke). 
  • Für Inkontinente gibt es diesen Gutschein 1x pro Kalenderjahr gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes in Höhe von 63 EUR (oder 9 Müllsäcke).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Neugeborenen:

  • die Geburtsurkunde
  • der Hauptwohnsitz muss zwingend im Zuständigkeitsbereich der Stadt sein.

bei Inkontinenz:

  • aktuelles ärztliches Attest
  • der Hauptwohnsitz muss zwingend im Zuständigkeitsbereich der Stadt sein.

Welche Gebühren fallen an?

  • keine
  • 7 EUR pro Müllsack, wenn diese käuflich erworben werden

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.