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Vereinsförderrichtlinie

Büdingens gesellschaftliches, soziales und kulturelles Leben wird durch zahlreiche Vereine und Organisationen maßgeblich geprägt. Fast jeder ist Mitglied in zumindest einem Verein.
Man nimmt regelmäßig an Veranstaltungen von Vereinen teil. Dies spiegelt die große gesellschaftliche Bedeutung der Vereine wider. Sie tragen wesentlich zur Bereicherung des Lebens in Büdingen bei. Das Spektrum reicht vom Fußballverein über den Männerchor und Förderverein bis hin zum Angelclub.
Ohne die vielen Freiwilligen in den Vereinen, die sich nach Feierabend für die Gemeinschaft engagieren, sähe unsere Welt sehr trostlos aus. Vereine sorgen dafür, dass auch in den Stadtteilen „etwas los“ ist.

Vereine bilden die Eckpfeiler unseres Gemeinwohls. Genau das wissen der Magistrat und die Stadtverordneten und haben daher beschlossen Vereine zu stärken.

Seit 01.01.2018 erfolgt die Förderung der Büdinger Vereine nach festgelegten nachvollziehbaren Regeln. Diese sind in der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Büdingen festgehalten und bilden die Basis für die Entscheidungsfindung des Magistrats bei vorliegenden Anträgen auf Zuschussgewährung.

Mittels Schreiben gemäß Musterantrag bewerben sich die Vereine um Förderung Ihrer Projekte. Diese sollten kurz beschrieben und Kostenvoranschläge bzw. Nachweise beigelegt werden.

Von den fünf Förderkategorien können drei jährlich in Anspruch genommen werden, nämlich die Zuschussgewährung für außergewöhnliche Aufwendungen, die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit und die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern. Förderungen im investiven Bereich sind für Anschaffungen alle drei Jahre möglich, für Baumaßnahmen alle 10 Jahre.
Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie wurde zum 01.01.2020 die Förderung von energetischen Maßnahmen alle fünf Jahre neu aufgenommen.

Neben finanzieller Unterstützung, stellt der Magistrat der Stadt Büdingen seinen Vereinen auch Veranstaltungstechnik und -equipment zu einem gerigen Unkostenbeitrag zur Verfügung.

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