Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Nr. 99073001022000Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Eintritt bzw. Austritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.