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Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Nr. 99073001022000

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Eintritt bzw. Austritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.