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Abbrennen pflanzlicher Abfälle und / oder eines Brauchtumsfeuers

Sie haben pflanzliche Abfälle und möchten diese verbrennen? Dann sollten Sie folgende Regelungen unbedingt einhalten:

  • das Feuer muss mindestens 2 Werktage vor dem beabsichtigten Abbrenntermin beim Bürgerbüro der Stadt Büdingen angemeldet sein; hierzu gibt es ein spezielles Formular, was Sie verwenden müssen. Gerne können Sie dieses Formular auch ausgefüllt und unterschrieben an das Bürgerbüro faxen
  • das Verbrennen muss unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person geschehen
  • es darf nur bei trockenem Wetter verbrannt werden
  • das Verbrennen ist nur an folgenden Tagen und Uhrzeiten zulässig: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr Sonntag / Feiertage nicht erlaubt
  • die pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein, so dass die Rauchentwicklung möglichst gering gehalten wird
  • es darf nur gegen den Wind verbrannt werden und ohne, dass die Allgemeinheit beeinträchtigt wird
  • Sie müssen Feuer und Glut nach dem Verbrennen löschen und die Verbrennungsrückstände unverzüglich in den Boden einarbeiten
  • folgende Mindestabstände müssen unbedingt eingehalten werden:
    1. 100m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen
    2. 35m von sonstigen Gebäuden
    3. 5m zur Grundstücksgrenze
    4. 100m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
    5. 50m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
    6. 100m von Naturschutzgebieten und Wäldern
    7. 20m von Baumalleen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formular „Abbrennen pflanzlicher Abfälle und / oder eines Brauchtumsfeuers“

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung spätestens 2 Arbeitstage vor beabsichtigten Abbrenntermin

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Hinweis

Besonders die GrundstückseigentümerInnen am Pfaffenwald und Umgebung weisen wir auf die Einhaltung der o. g. Richtlinien hin! Sollte sich der Wind entsprechend drehen oder der brennende pflanzliche Abfall eine große Rauchentwicklung nach sich ziehen, so dass das angrenzende Wohngebiet durch den entstehenden Rauch betroffen wäre bzw. belästigt wird, ist das Feuer unverzüglich auszulöschen! Es wird empfohlen, dass das entsprechende Feuer klein gehalten wird.