Eltern-Informationen zum Regelbetrieb in den Kindertagesstätten der Stadt Büdingen ab 17.08.2020
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wir möchten Sie darüber informieren, wie der Regelbetrieb ab dem 17.08.2020 bis auf weiteres in unseren Kindertagesstätten durchgeführt wird:
- Vor dem Betreten der Kindertageseinrichtung sind die Hände zu desinfizieren.
- Beim Bringen und Abholen der Kinder sind die einzuhaltenden Abstandsregeln zu anderen Personen von mindestens 1,50 m einzuhalten und auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu achten.
- Die Kinder sollen, wenn möglich, nur von einer Person gebracht und abgeholt werden.
- Bitte halten Sie die Bring- und Abholsituation so kurz wie möglich; bei Gesprächsbedarf können Sie jederzeit in der KiTa anrufen und mit der Leitung einen Termin vereinbaren.
Wir behalten uns weiterhin vor, den Regelbetrieb unserer Einrichtungen, den personellen Kapazitäten anzupassen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV-2-Pandemie mit Stand vom 12. August 2020 sind zu beachten.
Danach können Kinder, die Krankheitssymptome gem. der aktuellen Corona-Verordnung vom 18.06.2020 aufweisen, z. B.:
- Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Atemprobleme, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall
- und/oder mit erkrankten Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben und ebenfalls die vorgenannten Krankheitssymptome zeigen, nicht betreut werden!
- Bei Kindern mit erkältungsbedingtem Schnupfen (mit Sekret-Absonderung), wird beobachtet, ob das Kind zusätzlich bereits Temperatur hat oder entwickelt und einen müden und abgeschlagenen Eindruck vermittelt. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Eltern zu informieren, damit das erkrankte Kind abgeholt werden kann.
→ Bitte lassen Sie ihr Kind zum Schutz der Allgemeinheit an diesen Tagen zuhause. Erst wenn Ihr Kind und/oder Familienangehöriger wieder mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, kann Ihr Kind/Ihre Kinder unsere KiTa wieder besuchen.
- Kinder, die in Verbindung mit einer Allergie einen Schnupfen entwickeln oder ganzjährig daran leiden, werden vom Besuch der Einrichtung nicht ausgeschlossen.
→ Im Zweifel ist, auf Verlangen der Einrichtungsleitung, ein ärztliches Attest vorzulegen.
HINWEIS:
Sollten Sie in der Zeit vom 03.08.2020 bis 07.08.2020 aus einem Risikogebiet (Risikogebiete - Coronavirus) zurückgekehrt sein, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich und die in Ihrem Haushalt lebenden Personen bis einschl. 21.08.2020 in häuslicher Quarantäne aufhalten müssen. Es sei denn, Sie und Ihre im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen haben sich freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen und es liegen von allen getesteten Personen ein negatives Testergebnis vor, kann von der vorgenannten Quarantänepflicht abgesehen werden.
Wir freuen uns sehr auf die Rückkehr Ihrer Kinder in die Kindertagesstätten der Stadt Büdingen und geben uns die größtmögliche Mühe, den Kindern wieder einen annähernd normalen „Kindergartenalltag“ gewährleisten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Spamer Bürgermeister |
Henrike Strauch Erste Stadträtin |