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Aufgaben und Ziele

Was macht der Behinderten-Beauftragte?

Sie haben eine Behinderung?
Und Sie brauchen Hilfe in Büdingen?
Dann können Sie mit dem Beauftragten reden.
Der Beauftragte arbeitet ehrenamtlich.
Das heißt:
Er bekommt kein Geld für die Arbeit.
Der Beauftragte arbeitet unabhängig.
Das heißt:
Niemand kann dem Beauftragten sagen:
So musst du arbeiten.

Die Aufgaben sind:

  • Beratung und Hilfe.
    Zum Beispiel bei persönlichen Fragen und Problemen mit einer Behinderung.
  • Barriere-Freiheit.
    Das heißt:
    Man soll in der Stadt gut mit einer Behinderung leben können.
    Zum Beispiel:
    • in barrierefreien Häusern
    • im barrierefreien Verkehr.
  • Inklusion fördern.
    Das heißt:
    Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
    Zum Beispiel:
    • in Kindergärten
    • in Schulen
    • beim Sport
    • bei Kultur
    • in der Freizeit.
  • Interessen-Vertretung.
    Das heißt:
    Die Wünsche von Menschen mit Behinderung sollen wichtig sein für die Politik.
  • Vernetzung.
    Das heißt:
    Man arbeitet mit Vereinen und anderen Gruppen zusammen.
  • Information.
    Das heißt:
    Man gibt Infos über Ansprech-Partner und Beratungsstellen.
Wann können Sie den Beauftragten fragen?

Der Beauftragte oder die Beauftragte ist für Sie da.
Zum Beispiel:

  • Sie haben eine Behinderung.
  • Sie sind mit einem Menschen mit Behinderung verwandt.
  • Sie sind mit einem Menschen mit Behinderung befreundet.
  • Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit.
  • Sie haben Probleme oder Ideen zu dem Thema Menschen mit Behinderung.
  • Sie wollen wissen:
    Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung?

Der Beauftragte oder die Beauftragte redet mit Ihnen über diese Themen.
Und der Beauftragte oder die Beauftragte berät Sie.
Dabei gilt:
Der Beauftragte oder die Beauftragte hat Schweige-Pflicht.
Das heißt:
Der Beauftragte oder die Beauftragte darf nicht über Ihre privaten Infos reden.

Mitmachen in der Politik

Die oder der Beauftragte kann in den Sitzungen von der Stadtverordnetenver-sammlung sprechen.
Und die oder der Beauftragte kann in den Sitzungen von den Ausschüssen sprechen.
Die Ausschüsse sind Arbeits-Gruppen.
Die Arbeits-Gruppen kümmern sich um bestimmte Themen.
Zum Beispiel:

  • um Themen für Menschen mit Behinderung
  • um Themen für die Interessen von Menschen mit Behinderung.

So können die Menschen mit Behinderung bei wichtigen Entscheidungen von der Stadt mitmachen.

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