Neue Regeln für die Grund-Steuer
Die Reform von der Grund-Steuer ist fast fertig.
Die Grund-Steuer wird neu berechnet.
Dafür gibt es neue Regeln.
Und es gibt neue Hebesätze.
Hebesätze sind Zahlen.
Mit den Zahlen kann man die Steuer ausrechnen.
Die Gemeinden müssen die Hebesätze für die Grund-Steuer A und B neu machen.
Das muss rechtzeitig passieren.
Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2025.
Die Regierung hat gesagt:
Die Städte und Gemeinden sollen durch die Grund-Steuer-Reform nicht mehr oder weniger Geld bekommen.
Das heißt:
Die Grund-Steuer soll insgesamt gleich bleiben.
Aber die Grund-Steuer kann für einzelne Häuser mehr oder weniger werden.
Das Finanz-Ministerium hat für Büdingen die Hebesätze für die Grund-Steuer empfohlen.
Die Hebesätze sind:
- 251,48 Prozent für die Grund-Steuer A
- 363,93 Prozent für die Grund-Steuer B.
Die Stadt Büdingen soll so viel Geld wie dieses Jahr bekommen.
Das soll auch im Jahr 2025 so sein.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gesagt:
Die Hebesätze sollen für das Jahr 2025 geändert werden.
Die Gemeinde soll dabei nicht mehr oder weniger Geld bekommen als jetzt.
Am 8. November 2024 gab es eine Sitzung.
In der Sitzung wurde eine neue Hebesatzsatzung beschlossen.
Die Hebesätze sind jetzt für die Grund-Steuer A und die Grund-Steuer B neu.
Die Grund-Steuer wird ab dem 1. Januar 2025 weniger.
Das hat man entschieden.
Die Grund-Steuer A ist eine Steuer.
Die Steuer ist für Landwirte.
Die Steuer wird mit einem Hebesatz berechnet.
Der Hebesatz ist ein bestimmter Prozent-Satz.
Bis zum 31. Dezember 2024 ist der Hebesatz 400 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der Hebesatz 255 Prozent.
Grund-Steuer B:
Der Hebesatz ist bis zum 31. Dezember 2024: 431 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der Hebesatz: 365 Prozent.
Rechner für Grund-Steuer in Büdingen
Wie viel Grund-Steuer müssen Sie bezahlen?
Das rechnet das Finanz-Amt aus.
Dafür braucht das Finanz-Amt:
- den Grundsteuermessbetrag
- den Hebesatz von der Gemeinde.
Den Grundsteuermessbetrag rechnet das Finanz-Amt aus.
Das steht dann im Grundsteuermessbescheid.
Den Grundsteuermessbescheid bekommen die Grundstückseigentümer.
Unterschied zwischen Grund-Steuer A und B
Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (zum Beispiel ein verpachteter Acker).Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind (Grundvermögen), erhoben.Hebesätze von der Stadt Büdingen ab dem 1. Januar 2025.
- Grund-Steuer A: 255 Prozent
- Grund-Steuer B: 365 Prozent
Rechnen
Wie viel Grund-Steuer müssen Sie bezahlen?
Das rechnet man so aus:
- Man nimmt den Grundsteuermessbetrag.
- Und man rechnet den Hebesatz dazu.
Der Hebesatz ist eine Zahl in Prozent.
Die Grund-Steuer kann ab dem Jahr 2025 anders sein als jetzt.
Vielleicht müssen Sie mehr Grund-Steuer bezahlen.
Vielleicht müssen Sie weniger Grund-Steuer bezahlen.
So berechnen Sie Ihre Grund-Steuer
Bitte geben Sie den Grundsteuermessbetrag in den Rechner ein.
Das Finanz-Amt hat Ihnen den Grundsteuermessbetrag gesagt.
Der Rechner zeigt Ihnen dann die neue Grund-Steuer ab dem 1. Januar 2025.
Rechner für die Grund-Steuer A und B
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