Vaterschafts-Anerkennung
Die Mutter ist bei der Geburt von dem Kind verheiratet?
Dann ist ihr Mann auch der Vater von dem Kind.
Das steht im Gesetz.
Die Mutter ist bei der Geburt von dem Kind nicht verheiratet?
Oder ihr Mann ist nicht der Vater von dem Kind?
Dann muss man wissen:
Wer ist der Vater von dem Kind?
Dafür braucht man eine Vaterschafts-Anerkennung.
Das heißt:
Der Vater muss sagen:
Ich bin der Vater von dem Kind.
Ein Mann will die Vaterschaft für ein Kind anerkennen?
Das heißt:
Der Mann will der Vater von dem Kind sein.
Dafür muss die Mutter von dem Kind einverstanden sein.
Beide müssen das vor einem Urkundsbeamten sagen.
Das Fachwort ist: Beurkunden.
Urkundsbeamte arbeiten zum Beispiel:
- in Standesämtern
- in Notariaten
- in Jugendämtern.
Sie können die Vaterschafts-Anerkennung kostenlos beim Jugend-Amt machen.
Dort können Sie auch eine Sorgerechtserklärung machen.
Das heißt:
Sie können sagen:
Ich will mich um das Kind kümmern.
Das geht auch beim Standes-Amt.
Aber im Standes-Amt können Sie nur die Vaterschaft anerkennen.
Das heißt:
Sie sagen: Ich bin der Vater von dem Kind.
Sie können keine Sorgerechtserklärung machen.
Sie können auch zu einem Notar gehen.
Ein Notar ist ein besonderer Anwalt.
Der Notar kann die Vaterschafts-Anerkennung und die Sorgerechtserklärung machen.
Das kostet aber Geld.
Sie machen eine Vaterschafts-Anerkennung?
Das heißt:
Sie sind der Vater von einem Kind.
Und Sie wollen das zeigen.
Vielleicht machen Sie auch eine Sorgerechtserklärung.
Das heißt:
Sie wollen sich um das Kind kümmern.
Dafür müssen Sie zum Jugend-Amt oder zum Notar.
Dann müssen Sie die Vaterschafts-Anerkennung und die Sorgerechtserklärung beim Standes-Amt abgeben.
Das Standes-Amt hat die Geburt von dem Kind eingetragen.
Ein Mann kann sagen:
Ich bin der Vater von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Vaterschafts-Anerkennung.
Das kann der Mann vor der Geburt vom Kind machen.
Oder er macht es nach der Geburt vom Kind.
Der Mann hat es vor der Geburt vom Kind nicht gemacht?
Dann kann man den Mann nicht in den Geburtseintrag schreiben.
Der Geburtseintrag ist ein Dokument.
Verfahrensablauf
Ein Mann kann sagen:
Ich bin der Vater von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Vaterschafts-Anerkennung.
Dafür muss der Mann einen Brief abgeben.
Der Mann kann den Brief bei verschiedenen Stellen abgeben.
Die Stellen sind:
- das Standes-Amt
- das Jugend-Amt
- ein Notar.
Ein Notar ist eine Person.
Die Person kennt sich mit Gesetzen aus.
- Ein Mann sagt: Ich bin der Vater von dem Kind.
Das nennt man Anerkennung. - Ein Standesbeamter oder eine Standesbeamtin prüft die Anerkennung.
Ist die Anerkennung richtig?
Das muss der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüfen. - Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft:
- Wer ist der Mann?
- Wer ist die Mutter?
- Wer ist das Kind?
- Sind alle Personen volljährig?
- Gab es schon andere Anerkennungen?
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt:
Was passiert mit dem Namen von dem Kind? - Die Anerkennung wird öffentlich gemacht.
Ansprechpunkt
Diese Personen sind verantwortlich:
- alle Standes-Ämter
Das gilt nicht für die Beurkundung vom gemeinsamen Sorgerecht und Unterhalt. - alle Jugend-Ämter
- alle Notare.
Voraussetzungen
- Die Anerkennung muss öffentlich sein.
Das heißt:
Ein Amt muss die Anerkennung bestätigen. - Die Anerkennung kann man bei verschiedenen Ämtern machen.
Zum Beispiel: - beim Standes-Amt
- beim Jugend-Amt
- bei einem Notar.
Ein Notar ist ein besonderer Anwalt.
Der Anwalt kümmert sich um Verträge.
- Die Anerkennung ist dann gültig.
Dafür muss das Standes-Amt die Anerkennung nicht bekommen.
Und das Jugend-Amt muss die Anerkennung nicht bekommen. - Man darf keine falsche Anerkennung machen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 1597a BGB. - Vielleicht hat ein anderer Mann schon eine Vaterschafts-Anerkennung gemacht.
Dann kann kein anderer Mann eine Vaterschafts-Anerkennung machen. - Vielleicht will der Vater die Vaterschafts-Anerkennung nur für eine bestimmte Zeit machen.
Oder er will die Vaterschafts-Anerkennung nur unter bestimmten Bedingungen machen.
Dann ist die Vaterschafts-Anerkennung nicht gültig. - Vielleicht hat der Vater schon eine Vaterschafts-Anerkennung gemacht.
Und er hat diese Vaterschafts-Anerkennung zurückgenommen.
Dann kann er keine neue Vaterschafts-Anerkennung machen. - Die Mutter muss mit der Vaterschafts-Anerkennung einverstanden sein.
- Vielleicht kümmert sich die Mutter nicht um das Kind.
Dann muss auch das Kind mit der Vaterschafts-Anerkennung einverstanden sein. - Für eine gültige Vaterschafts-Anerkennung ist nur das Einverständnis von der Mutter und dem Kind wichtig.
Es ist egal:
Ist der Mann wirklich der Vater von dem Kind? - Der Vater kann auch schon vor der Geburt von dem Kind eine Vaterschafts-Anerkennung machen.
Vielleicht ist jemand geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig.
Das heißt:
Die Person kann keine Verträge unterschreiben.
Oder sie braucht dafür Hilfe von einer anderen Person.
Vielleicht will so eine Person eine Vaterschafts-Anerkennung machen.
Dann braucht sie dafür das Einverständnis von ihrem gesetzlichen Vertreter.
Der gesetzliche Vertreter ist zum Beispiel:
- ein Betreuer
- ein Vormund.
Vielleicht kann die Person gar keine Verträge unterschreiben.
Dann kann der gesetzliche Vertreter auch für die Person eine Vaterschafts-Anerkennung machen.
- Ein Kind ist noch keine 14 Jahre alt?
Oder das Kind ist geschäftsunfähig?
Dann kann nur der gesetzliche Vertreter die Anerkennung machen. - Eine Anerkennung heißt hier:
Man sagt Ja zu etwas.
Das kann nur der gesetzliche Vertreter machen.
Eine andere Person darf das nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Mutter:
- den Mutter-Pass
Das gilt nur bei einer Anerkennung von der Vaterschaft vor der Geburt.
Das heißt:
Der Vater muss vor der Geburt beweisen:
Er ist der Vater von dem Kind.
Beide Eltern
- ein gültiger und unterschriebener Personal-Ausweis oder Reisepass
- eine Geburts-Urkunde
- eine Geburts-Urkunde von dem Kind.
Das gilt bei einer Anerkennung von der Vaterschaft nach der Geburt.
Kosten
Ein Mann kann sagen:
Ich bin der Vater von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Vaterschafts-Anerkennung.
Das kostet kein Geld.
Vielleicht ist der Mann nicht mit der Mutter verheiratet.
Dann muss die Mutter auch sagen:
Der Mann ist der Vater von dem Kind.
Das Fachwort ist: Zustimmungserklärung.
Auch das kostet kein Geld.
Vielleicht 30 € für die Versicherung an Eides Statt von einem Dolmetscher.