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Geburt

Sie haben ein Kind bekommen.
Herzlichen Glück-Wunsch!

Sie haben ein Kind in Büdingen bekommen?
Oder Sie haben ein Kind in einem Stadt-Teil von Büdingen bekommen?
Dann ist das Standes-Amt Büdingen für Ihr Kind zuständig.

Sie bekommen ein Kind?
Oder Ihre Partnerin bekommt ein Kind?
Vielleicht ist das Kind auch schon da.
Dann finden Sie hier Infos.
Die Infos sind über die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.

Sie können uns auch anrufen.
Wir geben Ihnen dann Infos.

Sie müssen die Geburt von Ihrem Kind beim Standes-Amt anmelden.
Das Standes-Amt ist ein Amt.
Das Standes-Amt kümmert sich um Geburten und Hochzeiten.
Es gibt kein Krankenhaus in Büdingen.
Deshalb gibt es auch keine Geburten-Station in Büdingen.
Das heißt:
Sie können Ihr Kind nicht im Krankenhaus in Büdingen bekommen.
Sie können Ihr Kind nur zu Hause bekommen.
Eine Hebamme hilft Ihnen bei der Geburt von Ihrem Kind.
Die Hebamme gibt Ihnen nach der Geburt eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung heißt: Geburtsbescheinigung.
Mit der Bescheinigung können Sie die Geburt von Ihrem Kind beim Standes-Amt anmelden.
Sie haben dafür eine Woche Zeit.

Bitte rufen Sie uns an.
Dann können Sie einen Termin ausmachen.
Mehr Infos und Unterlagen finden Sie am Rand von der Internet-Seite.
Klicken Sie dafür auf das Wort: Dokumente.

Geburt anmelden

Anzeigepflichtige Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

Sie haben ein Kind bekommen?
Dann müssen Sie das dem Standes-Amt sagen.

  • jeder Elternteil von dem Kind.
    Die Eltern müssen das Sorgerecht haben.
    Das heißt:
    Sie dürfen sich um das Kind kümmern.
  • jede andere Person, die bei der Geburt dabei war.
    Oder die Person weiß von der Geburt.
    Zum Beispiel:
    • Hebammen
    • Ärzte und Ärztinnen.

Geburt im Ausland beurkunden lassen

Sie sind im Ausland geboren?
Oder ein Familien-Mitglied ist im Ausland geboren?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Mit dem Antrag können Sie die Geburt in Deutschland eintragen lassen.
Das geht beim Standes-Amt.
Das Standes-Amt trägt die Geburt dann in das Geburtenregister ein.
Das Geburtenregister hieß früher: Geburten-Buch.

Sie müssen keine neue Geburts-Urkunde machen.
Die Geburts-Urkunde aus dem Ausland ist richtig?
Dann ist die Geburts-Urkunde auch in Deutschland gültig.

Sie können sich auch später in das Geburtenregister eintragen lassen.
Das kann gut für Sie sein.
Dann kann das Standes-Amt Ihnen eine deutsche Geburts-Urkunde geben.
Vielleicht haben Sie schon eine Geburts-Urkunde aus einem anderen Land.
Dann brauchen Sie die ausländische Geburts-Urkunde nicht mehr übersetzen zu lassen.
Und Sie brauchen die ausländische Geburts-Urkunde nicht mehr beglaubigen zu lassen.

Bescheinigung über die Geburtszeit

Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist ein Schreiben.
In dem Schreiben steht:
Wann genau ist ein Mensch geboren?
Sie können die Bescheinigung über die Geburtszeit beim Standes-Amt bekommen.
Das Standes-Amt prüft dafür das Geburtenregister.

Die schriftliche Bestätigung kommt von dem Standes-Amt.
Das Standes-Amt hat die Geburt von der Person eingetragen.

Die Bescheinigung braucht keine weitere Beglaubigung.
Eine Beglaubigung ist ein besonderer Stempel.
Der Stempel zeigt:
Das Dokument ist echt.
Es gibt verschiedene Stempel.
Zum Beispiel:

  • Legalisation
  • Apostille.

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