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eID-Karte

Seit 01. Januar 2021 erhalten Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte).

Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger einfach, sicher und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Das Gesetz will dem begünstigten Personenkreis einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (eGoverment-Dienstleistungen) ermöglichen. Die eID-Karte dient daher ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder Reisedokument genutzt werden. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift und Angaben zu Größe und Augenfarbe.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Büdingen mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können seit 04. Januar 2021 die eID-Karte beantragen. Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Eine neue Karte wird auf Antrag ausgestellt.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) zu uns. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.