Sprungziele
Inhalt

Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012000

Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen - oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen.

Seit 1. November 2010 gibt es - im Scheckkarten-Format - den neuen Personalausweis. Damit wird das bisherige Identitäts- und Reisedokument um in einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium erfasste biometrische Merkmale, das Gesichtsbild und - sofern beantragt - die Fingerabdrücke, erweitert. Der Ausweisinhaber kann das Dokument künftig zusätzlich als elektronischen Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur nutzen.

Alle vor dem 1. November 2010 ausgestellten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschließung der Name),
  • den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzugeben,
  • den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.

Informationen zum digitalen Personalausweis finden Sie hier ⬇

Der_Online-Ausweis

Flyer: Sicher, einfach, digital - Der Online-Ausweis

Gültigkeit von Reisedokumenten (Personalausweis / Reisepass) für Minderjährige:
Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind beantragen wollen, können Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.
Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal 6 Jahre gültig.
Sofern Sie eine über die EU hinausgehende, internationale Reise planen, sollten Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, dieser ebenfalls maximal 6 Jahre gültig ist.

⮕ Bitte beachten Sie:
Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich VOR Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für die Außenstelle immer einen Termin buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Biometrische Passbilder

biometrisches Passbild
biometrisches Passbild

Die Beantragung eines Personalausweises muss in jedem Fall persönlich beim zuständigen Bürgerbüro der Stadt Büdingen erfolgen.

Generell ist immer vorzulegen:

  • Der Personalausweis (auch wenn ungültig), der bisherige Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-reisepass (auch wenn ungültig); bei Verlust der Ausweisdokumente: der Führerschein, soweit vorhanden, oder die Geburtsurkunde

Zusätzlich ist folgendes vorzulegen:

Beantragung Personalausweis:

  • Geburtsurkunde oder Stammbuch, sofern diese nicht bei der Erstanmeldung in Büdingen vorgelegt wurden
  • 1 biometrisches, aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)

Änderung (durch Namensänderung) Personalausweis: 

  • Eheschließungsurkunde 
  • 1 biometrisches, aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)

Vorläufiger Personalausweis:

  • Geburtsurkunde oder Stammbuch, sofern diese nicht bei der Erstanmeldung in Büdingen vorgelegt wurden 
  • 1 biometrisches, aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)

Formulare: 

  • schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten bei unter 16jährigen
  • Ausweise oder Pässe beider Sorgeberechtigten 
  • bei alleinigem Sorgerecht ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt

Verlust: 

  • der Verlust des Personalausweises ist unverzüglich dem Bürgerbüro gegenüber anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Fristen

  • bis zu 15 Arbeitstage (3 Wochen) ab Bestellung 
  • der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen und kann direkt mitgenommen werden

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

Für die Fertigung eines biometrischen Passbildes wird eine zustätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

21.07.2022