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Personalausweis: Verlustanzeige

Nr. 99008001012003

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen oder gestohlen worden, müssen Sie den Verlust (und ggf. das Wiederauffinden) des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

Um dieses Anliegen bei uns im Bürgerbüro in Büdingen zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen. Gerne können Sie aber auch unseren Onlinedienst für Ihr Anliegen nutzen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie gleichzeitig mit der Verlustmeldung auch einen neuen Personalausweis beantragen können. Sollte dies der Fall sein, so müssen Sie zwingend persönlich bei uns vorsprechen und einen Termin vereinbaren oder zu unseren offenen Sprechzeiten in Büdingen (montags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr) kommen; hier weisen wir vorab auf eine evtl. Wartezeit hin. Zur Beantragung eines neuen Personaldokumentes muss einaktuelles biometrisches Passbild vorgelegt werden (nicht älter als 6 Monate). Sie haben in unserem Bürgerbüro in Büdingen die Möglichkeit, das Passbild direkt bei uns anfertigen zu lassen. Hierbei wird eine zusätzliche Gebühr von 8,00€ erhoben. Das Passbild ist nur für die Zwecke der Beantragung von Personaldokumenten verwendbar und kann nicht ausgedruckt werden.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen. Ferner besteht in unserer Verwaltungsaußenstelle nicht die Möglichkeit, ein Passbild anfertigen zu lassen (das geht nur in unserem Bürgerbüro in Büdingen). Sollten Sie in der Verwaltungsaußenstelle einen Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

17.12.2020