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Eintragung von Übermittlungssperren

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggfs. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangegangenen Monaten zur Wahlwerbung (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG).

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggfs. Doktorgrad, Anschrift, Datum und Art des Jubiläums) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen (§50 Abs. 2 und 5 BMG).

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggfs. Doktorgrad, Anschrift) an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform (§50 Abs. 3 und 5 BMG).

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggfs. Doktorgrad, Geburtsdatum und –ort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Sterbedatum) an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehöriger (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§42 Abs. 2 und 3 BMG).

Darüber hinaus haben Sie ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggfs. Doktorgrad, Anschrift) an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz und §36 Abs. 2 BMG).

Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung der generellen Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder Ummeldung durch Erklärung auf diesem Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen – oder Sie nutzen unseren Onlinedienst für Ihr Anliegen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formular "Antrag auf Widerspruch und Einwilligung (Übermittlungssperre) nach dem BGM"

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Fachlich freigegeben am

10.12.2020