Befreiung von der Ausweispflicht
Nr. 99008002010001, 99008002010002, 99008002010003- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden;
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.
Wichtiger Hinweis:
Durch die Befreiung von der Ausweispflicht können bestimmte Angelegenheiten nicht mehr durchgeführt werden, da kein Identitätsnachweis mehr vorhanden ist. Dies betrifft zum Beispiel Rechtsanwalts- und Notartermine, Bank- und / oder Behördenangelegenheiten, etc.
Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) zu uns. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht"
- eine aktuelle schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes oder des Pflegeheimes, dass die betroffene Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann
Welche Gebühren fallen an?
Keine.