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Kampfmittelräumung

Nr. 99089012137000

Kampfmittel sind zur Kriegsführung oder ehemals zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Teile davon. Zu diesen Kampfmitteln gehören insbesondere Bomben, Minen, Raketen, Panzerfäuste, Artillerie-, Gewehr- und Handgranaten, militärische Patronenmunition sowie militärische Spreng- und Zündmittel, die aus der Zeit des Ersten (1914-18) und des Zweiten (1939-45) Weltkrieges stammen.

Da solche militärischen Kampfmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können sie über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben. Oftmals sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.

Wenn Sie glauben, Kampfmittel gefunden zu haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Ordnungsbehörde, die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt (+49 6151-126501), unabhängig davon, ob Sie Kampfmittel auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf öffentlich zugänglichen Plätzen, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Kampfmittel dürfen niemals berührt, bewegt oder aufgenommen werden, sondern müssen unbedingt am Fundort liegen gelassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegenen Polizeidienststelle.
 

Darüber hinaus sind die Führungs- und Lagedienste bzw. Einsatzzentralen der Polizeipräsidien im Land Hessen ständig besetzt und besitzen einen aktuellen Bereitschaftsplan des Kampfmittelräumdienstes.

Die Polizeipräsidien sind unter folgender Telefonnummer zu erreichen:

Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt 06151 – 969 3030

Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel 0561 – 910 3050

Polizeipräsidium Osthessen in Fulda 0661 – 105 2031 oder 2050

Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen 0641 – 7006 3310 oder 3390

Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden 0611 – 345 1310

Polizeipräsidium Frankfurt am Main 069 – 755 33 100

Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach 069 – 8098 2041

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie im Internetauftritt des Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Hessen.

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.