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23.03.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 26.03.2021 Nr. 14 Ziff. 57

Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt BüdingenHerr Erich Spamer, Freie Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen), hat mir gegenüber schriftlich auf die Annahme des Mandates verzichtet. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen) rückt Frau Maike Szuppa-Neun, Wingertstraße 20, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

63654 Büdingen, 23.03.2021

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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