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23.10.2020

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement Büdingen

im geplanten Flurbereinigungsverfahren Kefenrod – Seemenbach

Einladung zur Aufklärung der Grundstückseigentümer

Amtsblatt vom 23.10.2020 Nr. 06 Ziff. 22

In Teilen der Gemarkung Kefenrod ist vorgesehen, eine vereinfachte Flurbereinigung gemäß § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung, einzuleiten. Das Verfahren soll neben der Lösung von Landnutzungskonflikten und Verbesserung der Agrarstruktur auch der naturnahen Entwicklung des Seemenbachs sowie der Beseitigung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur dienen.

Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der Anordnung der Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in geeigneter Weise über die Ziele, den voraussichtlichen zeitlichen und verfahrensmäßigen Ablauf sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie sollen größere Versammlungen vermieden werden. Deshalb werden die Informationen zum geplanten Flurbereinigungsverfahren auf den Internetseiten hvbg.hessen.de/VF5042 und www.gemeinde-kefenrod.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden am

23.11., 24.11. und 26.11. im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Einzeltermine im Sportheim TV08 Kefenrod, Schulstraße 17, 63699 Kefenrod

angeboten, in denen Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Büdingen für Fragen zur Verfügung stehen. Bei Interesse bitten wir um Terminvereinbarung bei Frau Engel telefonisch unter (06042) 9612-7208, oder per Email unter der Adresse anja.engel@hvbg.hessen.de.

Alle voraussichtlich beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte werden gebeten sich anhand der bereitgestellten Unterlagen über das geplante Flurbereinigungsverfahren zu informieren. Als betroffen verstehen sich jene, deren Grundstücke in dem geplanten Verfahrensgebiet liegen. In der Gebietskarte ist das vorläufige Verfahrensgebiet ersichtlich.

Falls kein Internet vorhanden ist, können entsprechende Unterlagen auf Antrag zugeschickt werden.

Im Auftrag

gez. Höhn

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