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24.05.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bebauungsplan Nr. 7 „Eichelberg“, 6. Änderung, Kernstadt sowie Veränderungssperre

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Amtsblatt vom 24.05.2022 Nr. 22 Ziff. 107

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 20.05.2022
die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eichelberg“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Areal des ehemaligen Hotels Sonnenberg in der Sudetenstraße mit den Parzellen Fl. 16 Nr. 288 und 289 sowie 122 und 123 in der Kernstadt Büdingen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Abbildung durch eine unter-
brochene Linie kenntlich gemacht.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Planungsziel ist es, die städtebauliche Entwicklung der oben angeführten Fläche langfristig zu sichern und hinsichtlich einer vollflächigen Überbauung zu überdenken.

Büdingen, 23.05.2022

Benjamin Harris
Bürgermeister

Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hat die Stadt-
verordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 20.05.2022 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 24.05.2022 amtlich bekannt gemacht.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eichelberg“ 6. Änderung und umfasst die Grundstücke des ehemaligen Hotels Sonnenberg mit den Parzellen Fl. 16 Nr. 288 und 289 sowie 122 und 123. Dieser Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Abbildung durch eine unterbrochene Linie dargestellt.

§ 2
Inkrafttreten

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.

In diesem Bereich dürfen somit keine baulichen oder wertsteigernden Veränderungen gem. § 14 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Abb: Geltungsbereich der 6. Bebauungsplan-Änderung Eichelberg sowie Geltungsbereich der Veränderungssperre
Geltungsbereich der 6. Bebauungsplan-Änderung Eichelberg sowie Geltungsbereich der Veränderungssperre
Geltungsbereich der 6. Bebauungsplan-Änderung Eichelberg sowie Geltungsbereich der Veränderungssperre

Büdingen, den 23.05.2022

Benjamin Harris
Bürgermeister


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