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18.12.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Die Preiserle“ im Stt. Rinderbügen

Amtsblatt vom 18.12.2020 Nr. 13

hier: Bekanntmachung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Entwurfsoffenlage) gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 18.10.2019 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Die Preiserle“ im Stadtteil Rinderbügen beschlossen.

Die Beschlussfassung zur Aufstellung der o.g. Bebauungsplan-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer (privaten) Holzgas-BHKW-Anlage im Bereich des Flurstückes 100/1 in der Flur 4 der Gemarkung Rinderbügen. Die Errichtung des Blockheizkraftwerkes dient der Strom- und Wärmeversorgung für das nordwestlich angrenzende Anwesen der Eigentümerin; ein Teil des produzierten Stromes soll in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist werden.

Das kleinflächige Plangebiet liegt ca. 1 km südlich der Ortslage von Rinderbügen im Außenbereich, am nördlichen Rand des Büdinger Waldes. Mit einer Gesamtflächen von rd. 700 m2 umfasst der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes einen kleinen Teil im Süden des Flurstückes 100/1 in der Flur 4 der Gemarkung Rinderbügen.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind den nachstehend abgedruckten Übersichtskarten zu entnehmen.

Auf der Grundlage der oben angeführten Beschlussfassung wurde ein Vorhaben- und Erschließungsplan (mit u.a. einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Eingriffs- / Ausgleichsberechnung) erstellt und gemeinsam mit einem Rodungs- und Ersatzaufforstungsantrag den maßgeblichen Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Sinne der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) Bau vorgelegt.

In ihrer Sitzung am 09.12.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen, nach Abwägung der im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB vorgelegten Hinweise und Anregungen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Die Preiserle“ im Entwurf beschlossen.

Zugleich wurde die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum o.g. Bebauungsplan beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB im September 2020 sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen: Wetteraukreis vom 29.09.2020:

FSt. Naturschutz u. Landschaftspflege: keine grundsätzlichen Bedenken; Ausführung der Begrünung von Schotterflächen mit zertifiziertem Saatgut

FSt. Agrarfachaufgaben: keine grundsätzlichen Bedenken, Lärmberechnung unter Berücksichtigung von tieffrequentem Lärm wird für notwendig gehalten

Constantia Forst GmbH, Wächtersbach, vom 06.10.2020:
keine Einwände

Regierungspräsidium Darmstadt vom 13.10.2020:
Aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken/ Verweis auf UNB, Gewährleistung ausreichender Wasserversorgung, baugrundtechnische und hydrogeologische Beurteilung zur Beurteilung erforderlich, dass voraussichtlich keine Gründe gegen die Erteilung eine späteren wasserrechtlichen Erlaubnis sprechen, Lage im Heilquellenschutzgebiet/ Hinweis auf die Schutzgebietsverordnung, bislang keine Aussagen zum vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz, Hinweis auf ein mögliches Konfliktpotenzial bezüglich Immissionsschutz

An umweltrelevanten Informationen liegen darüber hinaus vor:

  • Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht), in dem u.a. die gesetzlichen und planerischen Grundlagen und eine Bestandsaufnahme und Bewertung der betroffenen Schutzgüter angeführt bzw. vorgenommen werden
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Eingriffs- und Ausgleichsberechnung
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungsantrag

Gemäß § 3 (2) BauGB liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (10/2020) mit Begründung, den Unterlagen zum Vorhaben- u. Erschließungsplan und dem Umweltbericht sowie die o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

04.01. bis einschließlich zum 12.02.2021

in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Alle 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden

  • Montag, Dienstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
  • Mittwoch von nach Vereinbarung
  • Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen

Sollten die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus nicht uneingeschränkt zugänglich sein, so ist die Einsichtnahme nach telefonischer Rücksprache unter den Telefonnummern 06042/ 884 – 1409, 884 – 1401 oder 884 - 1400 möglich.

In Ergänzung der o.g. Ausführung weist die Stadt Büdingen aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit auf die angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen hin. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt. Die Planunterlagen können auch über die Homepage unter „Wirtschaft & Stadtplanung“ abgerufen werden.

Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund- / Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:

Die Planunterlagen können entsprechend § 4a (4) BauGB zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de), auf der Homepage der Stadt Büdingen (www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen) und unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden.

Stellungnahmen können unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert. Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Abb. 1. Lage des Gebites
Abb. 1. Lage des Gebites
Abb. 2. Geltungsbereich der Planung
Abb. 2. Geltungsbereich der Planung
Abb. 2. Geltungsbereich der Planung
Abb. 2. Geltungsbereich der Planung

Büdingen, 14.12.2020

Erich Spamer
Bürgermeister

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