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18.12.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Amtsblatt vom 18.12.2020 Nr. 13

Bauleitplanung der Stadt Büdingen Bebauungsplan Nr. 56 „Unterer Dohlberg“, Kernstadt Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2020 die Aufstellung von Bebauungsplänen für unbeplante Bereiche in der Kernstadt und Ortsteile be-schlossen. Mit einem zweiten Beschluss vom 20.11.2020 haben sie den Bereich „Dohlberg und umliegende Straßen“ näher definiert und festgesetzt.

Der Geltungsbereich umfasst die Straßenzüge Gymnasiumstraße (teilweise), Steinweig, Am Schlag, Bismarkstraße (teilweise), Am Klarengarten (teilweise), Am Nußgraben, Friedrich-Fendt-Straße (teilweise), Wilhelm-Dotter-Straße, Am Wildenstein (teilweise) und Pfnorrstraße (teilweise).

Der Geltungsbereich ist in der als Anlage beigefügten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden wie folgt dargelegt:

Ziel des Bebauungsplans „Unterer Dohlberg“ ist die planungsrechtliche Sicherung einer an-gemessenen baulichen Entwicklung im Bereich Dohlberg und in diesem Zusammenhang „die Mitbestimmung der Stadtverordnetenversammlung“ über das Stadtbild, den Erhalt von baulichen Strukturen und Grünflächen sowie Einflussnahme auf eine maßvolle Nachverdichtung durch Neubebauungen.

Büdingen, den 15.12.2020

Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
Bürgermeister

Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16. Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 20.11.2020 folgende Veränderungs-sperre als Satzung beschlossen:

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 56 „Unterer Dohlberg“. Dieser Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie dargestellt.

§ 2 Inkrafttreten

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft. In diesem Bereich dürfen somit keine Veränderungen gem. § 14 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Büdingen, den 15.12.2020

Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer

Bürgermeister

Abb. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56 „Unterer Dohlberg“
Unterer Dohlberg
Unterer Dohlberg

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