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06.11.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stadtteil Büdingen
Bebauungsplan Nr. 52 „Am Lipperts“ 2. Änderung

Amtsblatt vom 06.11.2020 Nr. 07 Ziff. 27

Erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 18.10.2019 den Bebauungsplan Nr. 52 „Am Lipperts“ 2. Änderung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 30.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Wegen eines redaktionellen Fehlers ist eine erneute Bekanntmachung erforderlich. Der Satzungsbeschluss vom 18.10.2019 wird hiermit im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

In Ergänzung der o.g. Ausführung weist die Stadt Büdingen aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit auf die angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen hin. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt. Die Planunterlagen können auch über die Homepage unter „Wirtschaft & Stadtplanung“ abgerufen werden.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.


Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Lipperts“ 2. Änderung

Bebauungsplan Nr. 52 »Am Lipperts« 2. Änderung
Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 »Am Lipperts« 2. Änderung

Büdingen, den 27.10.2020


Der Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
Bürgermeister