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06.11.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Wichtige Zahlungstermine

Amtsblatt vom 06.11.2020 Nr. 07 Ziff. 29

Die Stadtkasse Büdingen macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. November 2020 fällig werden:

Grundsteuer A + B                      IV. Quartal 2020
Abfallbeseitigungsgebühren       IV. Quartal 2020
Gewerbesteuervorauszahlung   IV. Quartal 2020

Alle Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren 4 Wochen werden die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landes-rechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten. Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenkonto anzugeben.

Büdingen, 06.11.2020

Der Magistrat der Stadt Büdingen

-Die Stadtkasse-
i.A. Donnert

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