Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Wappen für den Stadtteil Rinderbügen
Amtsblatt vom 23.08.2024 Nr. 36 Ziff. 155
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 05. August 2024 beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nimmt nach § 14 HGO als Wappen des Stadtteils Rinderbügen das vorliegende Wappen an. Die Blasonierung lautet: „In Gold ein blauer Wellenbalken, darunter eine schmale blaue Wellenleiste, über allem ein roter Rennofen mit rot-goldener Fackel und gold-rotem Schlackentor, im Schildhaupt rechts begleitet von einem roten dreiblättrigen Buchenzweig, links von einem nach rechts schauenden roten Geißbockhaupt.“
Das Wappen wird durch den Stadtteil Rinderbügen ergänzend zum Stadtwappen geführt. Das Wappen ist durch § 12 BGB (Namensrecht) und §§ 12/14 HGO (Name/Wappen) namensrechtlich geschützt.
Das Wappenbild und die Blasonierung werden hiermit als amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz) amtlich bekannt gemacht.
Thomas Appel
Stadtverordnetenvorsteher