Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Satzung über die erste Verlängerung einer Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 20.11.2020 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 18.12.2020 amtlich bekannt gemacht. In der Sitzung vom 07.10.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr gefasst.
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Die Verlängerung gilt bis einschließlich 10.12.2023.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 „Unterer Dohlberg“. Dieser Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie dargestellt.
§ 2
Inkrafttreten
Mit dieser Bekanntmachung tritt die erste Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft. In diesem Bereich dürfen somit keine Veränderungen gem. § 14 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Büdingen, den 09.12.2022
Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Abb. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56 „Unterer Dohlberg“ (1. Verlängerung der Veränderungssperre)
genordet, ohne Maßstab