Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Nachrücken von Bewerbern in den am 14. März 2021 gewählten Ortsbeirat Rohrbach der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 01.07.2022 Nr. 28 Ziff. 138
Herr Hauke Müller, Bürgerliste Rohrbach (BLR), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 31.07.2022 auf sein Mandat im Ortsbeirat verzichtet. Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Bürgerliste Rohrbach (BLR) rückt Frau Marina Hack-Michalik, Länderweg 8, 63654 Büdingen, zum 01.08.2022 in den Ortsbeirat Rohrbach der Stadt Büdingen nach.
Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 6 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.
63654 Büdingen, 01.07.2022
Sven Teschke
Gemeindewahlleiter