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17.12.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

5. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 17.12.2021 Nr. 59 Ziff. 271

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2021 gemäß §10 Abs. 2, Ziffer 1 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Büdingen die „Fünfte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 17.11.2006“ wie folgt beschlossen:

Artikel I:

§ 26 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt pro m³ 1,83 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (brutto 1,96 EUR)

Artikel II

Die übrigen Vorschriften der Satzung bleiben unverändert.

Artikel III

Die Änderung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Büdingen, 13.12.2021

Erich Spamer
Bürgermeister

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