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16.07.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Rohrbach Bebauungsplan Nr. 2 „Die Ortengärten“ 3. Änderung

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Amtsblatt vom 16.07.2021 Nr. 153 34 Ziff.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 17.11.2020 den Beschluss zur 3. Änderung in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Die Orten-gärten“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung betrifft die Flurstücke 246/4 und 248/2 in der Flur 1 der Gemarkung Rohrbach, die sich zwischen der Stichstraße „An den Rohrwiesen“ und der Kreisstraße 230 am südöstli-chen Rand von Rohrbach befinden. Um die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zu-lässigkeit von 5 Single-Häusern zu schaffen, soll der bisher in der 1. Änderung des Bebau-ungsplans von 2012 als „Mischgebiet“ festgesetzte Bereich als „WA – Allgemeines Wohn-gebiet“ festgesetzt werden.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 ist im Hinblick auf die Planzeichnung, die textli-chen Festsetzungen und den Hinweisapparat eigenständig und vollständig. Sie ersetzt für den Änderungsbereich die früheren Planversionen. Die restlichen Bereiche der rechtskräfti-gen Planungen bleiben somit von der Änderung unberührt.

Die Bebauungsplanänderung kann gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufge-stellt werden, weil es sich um einen Bebauungsplan handelt, welcher der Innenentwicklung dient. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB werden erfüllt.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Danach ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht erforderlich. Von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen. Das Verfahren konzentriert sich somit auf die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Planung wird in der Zeit vom 26.07.2021 bis einschließlich 03.09.2021 bei der Stadt-verwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus sind die Räume der Verwaltung nicht uneingeschränkt zugänglich. Auf die an-gepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen wird hingewiesen. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt unter den Telefonnummern 06042/ 884 – 1409, 884 – 1401 oder 884 – 1400. Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tra-gen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen auch telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Ausdrücklich wird auf die zusätzlich bestehende digitale Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Stadt Büdingen unter http://bplan.stadt-buedingen.de oder die Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen, hingewiesen.

Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können bis zum 03.09.2021 bei der Stadt-verwaltung Büdingen im Stadtbauamt und per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung des Bebauungsplans ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Büdingen, 16.07.2021

Erich Spamer
Bürgermeister

Die Ortengärten 3. Änderung
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 »Die Ortengärten«, 3. Änderung

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