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01.07.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Hundesteuer 2021

Amtsblatt vom 02.07.2021 Nr. 32 Ziff. 140

Die Stadtkasse Büdingen macht darauf aufmerksam, dass am 01. Juli 2021 folgende Steuer fällig wird:

Hundesteuer 2021

Sollte der fällige Steuerbetrag, bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sein, wird dieser durch die Stadtkasse automatisch angemahnt.

Nach weiteren vier Wochen wird der fällig gewordene Betrag im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten.

Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenzeichen anzugeben.

Büdingen, 30.06.2021

Der Magistrat der Stadt Büdingen

-Die Stadtkasse-

i.A. Donnert

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