Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Wichtige Zahlungstermine
Amtsblatt vom 14.05.2021 Nr. 22 Ziff. 93
Die Stadtkasse Büdingen macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. Mai 2021 fällig werden:
Grundsteuer A + B II. Quartal 2021
Abfallbeseitigungsgebühren II. Quartal 2021
Gewerbesteuervorauszahlung II. Quartal 2021
Alle Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind,
werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren 4 Wochen werden
die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens
nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der
Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten.
Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenkonto anzugeben.
Büdingen, den 10.05.2021 Der Magistrat der Stadt Büdingen
-Die Stadtkasse-
i.A. Donnert