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16.04.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Zwangsversteigerungssache

Amtsblatt vom 16.04.2021 Nr. 17 Ziff. 69

Amtsgericht Büdingen
- Vollstreckungsgericht -
7 K 31/19

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Montag, 28. Juni 2021, 12:00 Uhr, in der Wolfgang-Konrad-Halle, Zum Sportplatz 22, 63654 Büdingen, versteigert werden:

1.
Der im Wohnungsgrundbuch von Büdingen Blatt 5794, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 274/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Lfd. Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²

Büdingen
18
263

Gebäude- und Freifläche, Grünweg 8

772

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss und dem Abstellraum im Kellergeschoss, Nr. I des Aufteilungsplans; es besteht ein Sondernutzungsrecht an der unbebauten Fläche und der Terrasse, im Freiflächenplan blau umrandet.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.02.2020 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 174.000,00 €

2.
Der im Wohnungsgrundbuch von Büdingen Blatt 5795, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 484/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Lfd. Nr. Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage Größe m²

Büdingen 18 263
Gebäude- und Freifläche, Grünweg 8 772

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Ober- und Dachgeschoss, der Garage und dem Nebeneingang im Obergeschoss, Nr. II des Aufteilungsplans; es besteht ein Sondernutzungsrecht an dem PKW Abstellplatz und den unbebauten Flächen, im Freiflächenplan rot umrandet
Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.02.2020 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 303.000,00 €

Gesamtverkehrswert: 477.000,00 €

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 020580504021.

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