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12.03.2021

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde -

Amtsblatt vom 12.03.2021 Nr. 11 Ziff. 47

Flurbereinigungsverfahren Ronneburg - Fallbach
Gz.: 22.1-BD-05-25-57-01-B-0004#007
Verfahrensnummer: VF 2557

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke, die dem Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach unterliegen, werden hiermit gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546 ff.) in der derzeit geltenden Fassung festgestellt.

Begründung

Die Wertermittlung ist nach der Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG erfolgt. Die Nachweisungen über die Wertermittlungsergebnisse haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 01. bis 03. Dezember 2020 im Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen, ausgelegen. Der Anhörungstermin nach §32 FlurbG wurde aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ersetzt durch die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2557 (gemäß §5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in der jeweils geltenden Fassung). Zusätzlich wurden jedem Teilnehmer die dort zur Verfügung stehenden Information zusammen mit dem Nachweis des Alten Bestandes per Post zugesandt. Es wurde Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen erhoben. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG erfüllt. Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sowie weitere Informationen zum Verfahren sind im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2557 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb einer Frist eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen erhoben werden. Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden gewahrt.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

gez. Dr. Schweitzer
(Amtsleiter)

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