Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement
-Flurbereinigungsbehörde-
Amtsblatt vom 27.09.2024 Nr. 41 Ziff. 167
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Selters
Verfahrensnummer: VF2628
Gz.: 2-BD-05-26-28-01-B-0002#001
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Vorstandswahl im Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Selters
Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Selters findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:
Donnerstag, den 17.10.2024 um 19:00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus Selters,
Millionenweg 8, 63683 Ortenberg-Selters
Zu dieser Wahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Selters oder deren Bevollmächtigte eingeladen.
Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder jede(r) Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen / Eigentümer gelten als eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
- Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
- Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.
Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen nicht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstandswahl sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/VF2628 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 30.08.2024
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
gez. Höhn
(Verfahrensleiter)