Sprungziele
Inhalt
07.04.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanungen der Stadt Büdingen - Stadtteil Wolferborn
Bebauungsplan Nr. 7 „Feuerwehr Ost“ Parallele Änderung des FNP für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7 Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Amtsblatt vom 09.04.2021 Nr. 16 Ziff. 62

Bauleitplanungen der Stadt Büdingen - Stadtteil Wolferborn, Bebauungsplan Nr. 7 „Feuerwehr Ost“

Parallele Änderung des FNP für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 7

Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 26.06.2020 den Beschluss zur Auf-stellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Feuerwehr Ost“ gefasst, um den Standort für ein Feuerwehrgerätehaus pla-nungsrechtlich vorzubereiten.

Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Fläche für die Landwirtschaft darstellt, ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planungen findet im unten genannten Zeit-raum statt. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und der Flächennut-zungsplanänderung werden in der Zeit von

Montag, dem 12.04.2021 bis einschließlich Freitag, dem 30.04.2021

bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203 ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus sind die Räume der Verwaltung nicht uneingeschränkt zugänglich. Auf die angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen wird hingewiesen. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt unter den Telefonnummern 06042/ 884 – 1409, 884 – 1401 oder 884 – 1400. Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen auch telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektro-nisch zur Einsicht zu verschicken.

Ausdrücklich wird auf die zusätzlich bestehende digitale Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Stadt Büdingen unter http://bplan.stadt-buedingen.de oder die Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen, hingewiesen.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Büdingen, den 07.04.2021

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
Bürgermeister

Es konnten keine Bilder gefunden werden.

Randspalte