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19.03.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Änderung der Benutzungsordnungen für die Willi-Zinnkann-Halle und die Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckeinrichtungen der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 19.03.2021 Nr. 12 Ziff. 51

Aufgrund der §§ 5, 8c und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordneten¬versammlung der Stadt Büdingen in ihrer Sitzung am 26.02.2021 folgende Satzung beschlossen:

Art I

Satzung zur Änderung der Benutzungsordnungen für die Willi-Zinnkann-Halle und die Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckeinrichtungen der Stadt Büdingen

Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckeinrichtungen der Stadt Büdingen wird um folgenden § 2 Abs. 6 ergänzt:

6. Der Magistrat kann in besonderen Not- oder Katastrophensituationen, wie etwa die aktuelle Pandemiesituation, den Widmungszweck vorübergehend allgemein einschränken. Die Stadtverordnetenversammlung ist hierüber in der nächsten regulären Sitzung zu informieren. § 70 Abs. 3 HGO findet keine Anwendung.

Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Willi-Zinnkann-Halle wird um folgenden § 1 Abs. 6 ergänzt:

6. Der Magistrat kann in besonderen Not- oder Katastrophensituationen, wie etwa die aktuelle Pandemiesituation, den Widmungszweck vorübergehend allgemein einschränken. Die Stadtverordnetenversammlung ist hierüber in der nächsten regulären Sitzung zu informieren. § 70 Abs. 3 HGO findet keine Anwendung.

Art. II

Die übrigen Vorschriften der Satzungen bleiben unverändert.

Art. III

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Büdingen, 19.03.2021

Henrike Strauch
Erste Stadträtin

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