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21.09.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen

Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 1. April 2005 GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen in ihrer Sitzung vom 18.09.2020 folgende vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Art. I

§ 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen sowie von Beschlüssen, Hinweisen, Mitteilungen, Anzeigen und Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren oder zur Begründung von Ansprüchen erforderlich sind, erfolgt durch Veröffentlichung im "Amtsblatt – Amtliche Bekanntmachungen für die Stadt Büdingen". Diese Bekanntmachungen sind vollendet mit Ablauf des Erscheinungstages der die Veröffentlichung enthaltenden Ausgabe des in Satz 1 genannten Amtsblatts.

Art. II

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.

Art. III

Die Änderung tritt zum 1. Oktober 2020 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Büdingen, den 21.09.2020

Erich Spamer
Bürgermeister