Sprungziele
Inhalt
09.09.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Für Sonntag, den 27. September 2020, ist in Büdingen ein Verkaufsoffener Sonntag (Gallusmarkt-Sonntag) in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt.

Es handelt sich bei diesem Gallusmarkt-Sonntag um eine eintägige Veranstaltung, die nur am Sonntag, den 27.09.2020 in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr stattfindet, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Änderungen der Corona-Verordnung eintreten, welche der Durchführung dieser Veranstaltung entgegenstehen.

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG) vom 23.11.2006 dürfen Verkaufsstellen innerhalb der Kernstadt von Büdingen aus o. a. Anlässen gem. § 6 Abs. 1 HLöG am Sonntag, den 27. September 2020 von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Für die teilnehmenden Verkaufsstellen gilt weiterhin:

  1. Es ist ein Verzeichnis mit folgenden Angaben anzulegen:
    Namen der beschäftigten Arbeitnehmer.
    Tag der Beschäftigung und Tag der gewährten Ersatzfreizeit.
    Das Verzeichnis ist zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

  2. Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonntag gelten die Schutzvorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 3 HLöG. Insbesondere dürfen Arbeitnehmer nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbereitungsarbeiten zusätzlich weitere 30 Minuten beschäftigt werden.

  3. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigt werden, ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen ein Ersatzruhetag unmittelbar in Verbindung mit einer ununterbrochenen Ruhezeit von elf Stunden zu gewähren (§ 9 Abs. 3 HLöG).

  4. Werdende und stillende Mütter als auch Jugendliche dürfen nicht an einem Verkaufsoffenen Sonntag beschäftigt werden (§ 8 Abs. 1 MuSchG. § 17 JArbSchG)

  5. Die Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) sind einzuhalten.

Die Einhaltung der Regelungen wird durch das Ordnungsamt der Stadt Büdingen kontrolliert. Bei Verstößen werden empfindliche Geldbußen ausgesprochen.

Büdingen, im September 2020

Der Magistrat der Stadt Büdingen
gez.
Erich Spamer
Bürgermeister