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05.03.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Büdingen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl am 7. Juni 2020

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 7. Juni 2020 stattfindende Seniorenbeiratswahl auf. Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Büdingen, die am Stichtag der Aufstellung des Wählerverzeichnisses seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Büdingen und am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl des Seniorenbeirates findet ausschließlich durch Briefwahl statt.

Bei den Wahlen zum Seniorenbeirat sind sieben Personen zu wählen. Der Seniorenbeirat wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahl findet als Mehrheitswahl statt, die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand ausgelost.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Der Wahlvorschlag muss den Namen, Rufnamen, Beruf, Tag der Geburt und Geburtsort und die Anschrift enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, des Rufnamens, des Zusatzes "Frau" oder "Herr", des Berufs oder Stands, des Tages der Geburt, des Geburtsortes und der Anschrift (Hauptwohnung, in den Fällen des § 15 KWG die Erreichbarkeitsanschrift), aufzuführen.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen sind unzulässig. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 14 Wahlberechtigten persönlich und eigenhändig unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Wahlvorschläge von bereits im Gremium vertretenen Bewerbern benötigen 5 Unterstützungsunterschriften.

Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen/unterzeichnen. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 30. März 2020 bis 18:00 Uhr schriftlich bei dem unterzeichneten Wahlleiter der Stadt Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Raum 230 einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

  • Schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind,
  • eine Bescheinigung des Magistrats, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit zu der Wahl erfüllen,
  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Wahlvorschläge sowie eine Bescheinigung des Magistrats über ihre Wahl-berechtigung, die Unterstützungsunterschriften müssen auf einem amtlichen Vordruck erfolgen, der beim Wahlleiter der Stadt Büdingen bezogen werden kann

Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Formblätter werden vom Gemeindewahleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 30. März 2020 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Werden für die Wahl eines Seniorenbeirates keine Wahlvorschläge eingereicht, oder zwar eingereicht, aber nicht zugelassen findet eine Wahl des Seniorenbeirates nicht statt; die Einrichtung des Seniorenbeirates entfällt dann für die Dauer der folgenden Wahlzeit.

Büdingen, den 4. März 2020

gez.
(Sven Teschke)
Gemeindewahlleiter

Weitere Informationen zur Seniorenbeiratswahl: Wahlen