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18.02.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bekanntmachung über die förmliche Festlegung des Bereichs „Südliche Altstadt“ als Sanierungsgebiet

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in Ihrer Sitzung am 27.11.2019 aufgrund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebiets


Im Gebiet der südlichen Altstadt von Büdingen liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 4,5 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung "Südliche Altstadt". Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beigefügten maßstäblichen Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Büdingen, Stadtbauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zi. 203 von jedermann eingesehen werden.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Weiterhin wurde beschlossen, dass gemäß § 142 Abs. 3 BauGB die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, auf 10 Jahre (bis zum 31.12.2029) festgelegt wird.

Der Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Südliche Altstadt“ ist in der nachstehenden, Abbildung durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht. Die Abbildung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abb. Sanierungsgebiet »Südliche Altstadt«
Abb. Sanierungsgebiet »Südliche Altstadt«

Büdingen, den 18.02.2020

Erich Spamer
Bürgermeister