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03.09.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Auslegung des Haushaltsplans 2020

Die öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme des Haushaltsplans 2020 der Stadt Büdingen gemäß der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 vom 17.08.2020 im Kreis-Anzeiger konnte in dem angegebenen Zeitraum nicht vollumfänglich gewährleistet werden.

Bezugnehmend auf das Schreiben vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 30.03.2020 über Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird der Haushaltsplan 2020 der Stadt Büdingen daher auf der städtischen Homepage zur Einsichtnahme bereitgestellt.

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