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02.05.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Wichtige Zahlungstermine
Die Stadtkasse Büdingen macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. Mai 2020 fällig werden:

Grundsteuer A + B II. Quartal 2020
Abfallbeseitigungsgebühren II. Quartal 2020
Gewerbesteuervorauszahlung II. Quartal 2020

Alle Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren 4 Wochen werden die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten.

Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenkonto anzugeben.

Büdingen, den 02. Mai 2020
Der Magistrat der Stadt Büdingen

-Die Stadtkasse-

i.A. Donnert