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03.03.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Büdingen

Für die Stadt Büdingen ist eine neue stellvertretende Schiedsperson (Schiedsfrau oder Schiedsmann) durch die Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann nicht begleiten, 

  1. wer die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder als Notar bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 Deutsches Richtergesetz) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist

In das Amt sollte nicht berufen werden,

  1. wer bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder der 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
  2. wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
  3. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum 20. April 2020 beim Magistrat der Stadt Büdingen, Büro für Organarbeit, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen zu melden. Büdingen, 3 März 2020 Der Magistrat der Stadt Büdingen

Büdingen, 3 März 2020

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Henrike Strauch
Erster Stadträtin

Weitere Informationen zum Schiedsamt: Schiedsstelle