Hundesteuer - Hund abmelden
Nr. 99102013070000
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Sofern Sie die Dienstleistung in unserer Außenstelle Düdelsheim in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie aus organisatorischen Gründen immer einen Termin für die Außenstelle buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist hier nicht möglich.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Hundesteuerformular verwenden.
Gerne könne Sie Ihren Hund auch online abmelden: Civento - Abmeldung eines Hundes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Befreiung von der Hundesteuer beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)