Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Hundesteuer - Hund abmelden

Nr. 99102013070000

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Sofern Sie die Dienstleistung in unserer Außenstelle Düdelsheim in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie aus organisatorischen Gründen immer einen Termin für die Außenstelle buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist hier nicht möglich.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Hundesteuerformular verwenden.

Gerne könne Sie Ihren Hund auch online abmelden: Civento - Abmeldung eines Hundes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Büdingen.

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Bemerkungen

Siehe auch