Derzeit ist die Stadtverwaltung bis auf Weiteres nur nach Terminvereinbarung für Sie vor Ort erreichbar. Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch und per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass im Bürgerbüro weiterhin die 3G - Regel beachtet und nachgewiesen werden muss. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin.
Eine Terminvereinbarung für die Stadtbücherei ist nicht nötig.
Die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 06. September 2013 ist durch die Satzung zur Aufhebung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 05. Februar 2018 ersatzlos mit Wirkung ab 01. Januar 2018 aufgehoben worden.