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Wählbarkeitsbescheinigung

Nr. 99128015037002

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Was sollte ich noch wissen?

Für weitere Informationen:
 

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.