Vorläufigen Reisepass beantragen
Nr. 99085001012005Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären oder Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung eines Passdokumentes jeder persönlich vorsprechen muss. Kinder sind bei der Beantragung immer mitzubringen (ist das Kind nicht dabei, kann für dieses kein Passdokument beantragt werden!).
Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisanträge nur noch Passbilder verwendet werden, die entweder direkt in der Behörde erstellt wurden (Hinweis: Kinder müssen alleine stehen können!) oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud bereitgestellt wurden.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim: Seit 01. Mai 2025 können in Düdelsheim nur noch Passbilder von Fotografen benutzt werden (medienbruchfrei und digital über eine vom BSI zertifizierte Cloud hochgeladen). Die Fertigung von Passbildern in der Außenstelle Düdelsheim ist nicht möglich.
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für die Außenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Nur Kartenzahlung möglich!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Pass-/Ausweisanträge nur noch Passbilder verwendet werden, die entweder direkt in der Behörde erstellt wurden (Hinweis: Kinder müssen alleine stehen können!) oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud bereitgestellt wurden.
- Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim: Seit 01. Mai 2025 können in Düdelsheim nur noch Passbilder von Fotografen benutzt werden (medienbruchfrei und digital über eine vom BSI zertifizierte Cloud hochgeladen). Die Fertigung von Passbildern in der Außenstelle Düdelsheim ist nicht möglich.
- ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
- ggf. Ihre Geburtsurkunde, bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Nachweis über die unmittelbare Reise (bspw. Flugticket oder Reisevertrag)
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Nur Kartenzahlung möglich!
Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr in Höhe von 26,00€ an.
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Für die Fertigung eines biometrischen Passbildes wird eine zustätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim: Ab 01. Mai 2025 können in Düdelsheim nur noch Passbilder von Fotografen benutzt werden (medienbruchfrei und digital über eine vom BSI zertifizierte Cloud hochgeladen). Die Fertigung von Passbildern in der Außenstelle Düdelsheim ist nicht möglich.
Nur Kartenzahlung möglich!
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.